Zusätzliche Regelungen im Freistaat Sachsen
Das Bundesland Sachsen stellt mit zwei regionalen Verordnungen verbesserte Bedingungen für Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe zur Verfügung. Das sind die Betreungsangeboteverordnung und die Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen. Zudem wird mit einer neuen Initiative an der Ausweitung von regionalen Pflege-Netzwerken gearbeitet.
Angebote sind ausbaufähig
Bei allen bisherigen Angeboten liegt der Fokus hauptsächlich auf ehrenamtlichen Strukturen oder auf prekären Arbeitsverhältnissen, die neu entstehen. Alltagsbegleiter:innen werden als ehrenamtlich eingestuft und mit einer geringen Aufwandsentschädigung bedacht. Nachbarschaftshelfer:innen dürfen nicht mehr als 10 Euro die Stunde verdienen. Sie sind oft selbständig und müssen sich zudem auch noch versichern.
Zudem ist den Angeboten in der Regel gemein, dass die Nachbarschaftshilfe und -begleitung punktuell erfolgt. Ein koordiniertes, professionell begleitetes Netzwerk aus vielen Nachbar:innen mit kleinen, gut definierten Aufgaben, welches Pflegebedürftige dauerhaft stützen kann, sehen wir bislang nicht.
Bei aller Kritik ist jedoch festzuhalten, dass Sachsen mit diesen Regelungen immerhin mehr Unterstützung für Pflegebedürftige organisiert als das Land Sachsen-Anhalt. Dieser Umstand ist jedoch erkannt worden. Eine Novellierung der Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt steht an.